§1 Mitglieder der Schülervertretung
1) In unserer SV ist je ein/e Klassensprecher/in pro Klasse von Jahrgang 5 -10 vertreten. Die Wahl der Klassensprecher/innen ist Klassenangelegenheit und unterliegt auch der klasseninternen Regelung und Verantwortung.
2) Durch die Wahl zum SV-Mitglied verpflichtet sich jede/r Schüler/in an verschieden Aufgabenbereichen der SV mitzuwirken.
§ 2 Zweck
Die Geschäftsordnung ist die Regelung der organisatorischen Arbeit (Aufbau und Ablauf) auf Grundlage des Niedersächsischen Schulgesetzes.
§ 3 Aufgaben und Ziele
1) Gestaltung der Schule
2) Schulleben
3) Probleme und Konflikte
4) Kontakte
5) rechtliche Fragen
6) Gremienarbeit
Teilnahme an Konferenzen, Schulvorstandssitzungen, ggf. Ausschüssen
eigene Anträge erarbeiten und stellen
regelmäßige Teilnahme an der SV-Arbeitsgemeinschaft
Besprechungen mit dem SV-Beraterteam
7) Unterricht
§4 Wahlen und Abstimmungen
1) Maßgebend für die Durchführung der Wahl ist das Niedersächsische Schulgesetz.
2) Die konstituierende Wahl am Anfang des Schuljahres wird von einem der letztjährigen Schüler-sprecher oder vom Beratungslehrer geleitet.
3) Generell wird offen, durch Handzeichen, gewählt. Die geheime Wahl kann von einem Mitglied der SV durch einen mündlichen Antrag gefordert werden.
4) Bei der Abstimmung gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
5) Abgewählt ist man, sobald ein neue/r Kandidat/in mit Mehrheitsbeschluss von der SV gewählt wird.
6) Bei Stimmgleichheit ist der Antrag abgelehnt.
7) Bei Stimmgleichheit in einer Wahl ist die Wahl zu wiederholen
8) Die SV-Berater sind nicht stimmberechtigt.
§5 Klassensprecher/innen
Je ein/e Klassensprecher/in jeder Klasse vertritt die Interessen der Schülerschaft im Rahmen der SV.
§6 Ämtervergabe
Diese werden auf der ersten SV-Versammlung auf Vorschlag und per Handzeichen gewählt. Auf mündlichen Antrag kann auch eine Geheimwahl beantragt werden. Gewählt werden folgende Ämter bzw. Personen:
a) Schülersprecher/in b) Kassenwart
c) Beratungslehrer d) Protokollführer
§ 7 Gewählt werden aus der SV heraus:
a) vier Vertreter/innen für die Gesamtkonferenz.
b) je zwei Vertreter/innen für den Kreisschülerrat und für den Stadtschülerrat.
c) drei Vertreter/innen für den Schulvorstand.